Parkordnung
Damit alle Besucher*innen einen schönen Tag im Britzer Garten verbringen können, bitten wir euch um einen respektvollen Umgang mit anderen Besucher*innen sowie mit unserer Pflanzen- und Tierwelt.
Bei uns gilt die jeweils aktuelle Fassung des Berliner Grünanlagengesetzes. Eine weitergehende Haftung der Grün Berlin GmbH als Betreiberin des Britzer Gartens ist ausgeschlossen. Der Besuch des Britzer Gartens erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung zur Beleuchtung und zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf die Betriebsbereitschaft der im Park befindlichen Anlagen und Einrichtungen. Ihr haftet für von euch verursachte Schäden.
Unsere Öffnungszeiten
Unsere Öffnungszeiten variieren je nach Jahreszeit. Die aktuellen Zeiten könnt ihr an den Parkeingängen und auf unserer Website in Erfahrung bringen.
Bei Sonderveranstaltungen kann es zu Sonderregelungen kommen.
Eintrittsregelung
Für den Besuch des Parks braucht ihr eine Jahres- oder Tageskarte. Genauere Infos zu den Preisen und Ermäßigungen erfahrt ihr auf unserer Website.
Eure Eintrittskarte ist nicht nur zum Betreten wichtig, sondern während eures ganzen Aufenthalts. Die Parkaufsicht kann das Ticket jederzeit auf seine Gültigkeit prüfen. Damit es fair für alle ist, müssten wir den dreifachen Preis einer Tageskarte fordern, solltet ihr euer Ticket nicht vorzeigen können. Unsere Jahreskarten stellen wir nur personengebunden aus. Das bedeutet, dass sie nicht auf andere Personen übertragbar sind.
Dein Kraftfahrzeug, Fahrrad, Mofa oder Tretroller mit Elektroantrieb (E-Scooter) muss draußen bleiben.
Auch das Mitbringen von Hunden oder anderen tierischen Begleitern ist nicht gestattet.
Braucht ihr einen Blindenführ- oder Behindertenbegleithund, könnt ihr ihn natürlich mitbringen. Bitte vergesst die amtliche Bescheinigung nicht.
Barrierefreiheit
Auf unserer Website findest du detaillierte Informationen zur Beschaffenheit der Wege und zur Topographie des Britzer Gartens.
Der Zugang mit Rollstühlen ist selbstverständlich jederzeit möglich. Die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „G“ oder „aG“ am Kasseneingang für Nutzer*innen eines elektronischen Rollstuhls, eines Rollstuhls mit Zuggerät, eines handbetriebenen Rollstuhls sowie eines Elektromobils ist nicht notwendig. Bitte achtet auf eine angemessene Geschwindigkeit. Je nach Verfügbarkeit können Rollstühle vorbestellt und kostenlos am Eingang Mohriner Allee ausgeliehen werden.
Aktivitäten im Park
Am besten erkundet ihr den Park zu Fuß, Fußgänger haben bei uns Vorrang. Auf den festen und asphaltierten Wegen könnt ihr gerne mit euren Inlinern, deinem Roller, deinem Laufrad o. Ä. fahren, von April bis September allerdings nur werktags. An den Wochenenden und Feiertagen ist die Unfallgefahr zu hoch. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren dürfen ihre Inliner, Laufräder, Roller und Kinderfahrräder jederzeit – auch von April bis September am Wochenende – mit in den Park nehmen. Wir bitten euch darauf zu achten, dass die Sicherheit aller Parkbesucher*innen im Vordergrund steht. Bitte achtet auf eine angemessene Geschwindigkeit und Abstand zu anderen Gästen.
Auch mit der Parkbahn könnt ihr unseren Park erkunden. Der Aufenthalt auf den Schienen ist aber untersagt. Achtet bitte auf genügend Abstand zu den Gleisen. Das Ein-/Aussteigen während der Fahrt ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Da alles, was in Flammen aufgehen könnte, gefährlich sein kann, ist offenes Feuer, Grillen (auch mit Gaskartusche) und Shisha-Rauchen nicht erlaubt.
Auch alle anderen gefährlichen Gegenstände wie Glasflaschen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sind natürlich verboten.
Auf den kurzgemähten Rasenflächen könnt ihr es euch jederzeit gemütlich machen. Hohe Wiesen sind Heuwiesen und dienen als Winterfutter-Quelle für unsere Nutztiere im Park. Weiter bieten sie zahlreichen Insekten Platz zur Entwicklung und dürfen deshalb nicht betreten werden.
Die Gehölze, Staudenpflanzungen und Blumenbeete sowie die Ufervegetation an Seen und Bachläufen dürfen ebenfalls nicht betreten werden.
Das Aufstellen von Zelten und Pavillons sowie das Anbringen von Hängematten und Slacklines ist nicht gestattet.
Unsere Tiere erhalten alle artgerechtes und ausreichendes Futter. Deshalb ist das Füttern im ganzen Park nicht notwendig und nicht erlaubt. Dies gilt auch für sämtliche Wildtiere im Park.
Im Bereich des Modellboothafens dürft ihr euer Modellboot ohne Verbrennungsmotor gerne steuern – achtet aber bitte auf die Wasservögel. Speedboote sind nicht erlaubt. Und auch Modellflugzeuge und Drohnen müssen draußen bleiben.
Bei uns gibt es spritzige Wasserspielplätze zum Abkühlen und Kneipp-Wasserstellen. Das Baden in Seen, Bächen und Kneipp-Stellen ist nicht erlaubt. Dasselbe gilt im Winter auch für das Betreten von Eisflächen.
Für Handel und Gewerbe im Park benötigt ihr eine Einwilligung der Grün Berlin GmbH. Dasselbe gilt auch für gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen. Unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen sind nicht erlaubt.
Wir möchten euch darauf hinweisen, dass ihr euch beim Betreten des Britzer Gartens einverstanden erklärt, dass im Rahmen eures Besuches – insbesondere bei Veranstaltungen – Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen für die Dokumentation, der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Funk und andere Medien entstehen und verbreitet werden können, ohne dass ihr hieraus Ansprüche geltend machen könnt.
Werft Abfälle, Papier und Zigarettenreste in einen der bereitstehenden Mülleimer. Damit helft ihr uns, den Britzer Garten so sauber wie möglich zu halten.
Unsere Parkaufsicht im Britzer Garten achtet auf eure Sicherheit und hat nur euer Bestes im Sinn. Sie hat das Hausrecht und entscheidet in allen Zweifelsfällen. Befolgt bitte unmittelbar ihre Anweisungen, denn Zuwiderhandlungen können geahndet werden.
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt, die Parkordnung bis zum Schluss zu lesen.
Jetzt aber genug davon: Genießt eure Zeit bei uns!