Eintrittspreise
Frühlings- und Sommersaison, 1. März bis 31. Oktober
Erwachsene: 3,00 €
Kinder bis einschließlich 5 Jahre: frei
ermäßigt*: 1,50 €
Schulklassen**: 15,00 €
Kita-Gruppen inkl. vier Begleitpersonen bezahlen keinen Eintritt. Bitte eine gültige Bescheinigung an der Kasse vorlegen. Eingang nur über die personengeführten Kassen.
* Schüler*innen mit entsprechendem Ausweis, European Disability Card, Schwerbehinderung ab GdB 50 (max. 1 Begleitperson einer schwerbehinderten Person mit B-Vermerk im Ausweis erhält an den personenbesetzten Kassen kostenfreien Eintritt), Inhaber*innen des Berechtigungsnachweis Ticket S (nur an den personenbesetzten Kassen)
**max. 30 Personen, einschließlich zweier Begleitpersonen (Schulbescheinigung bitte mitbringen)
Herbst- und Wintersaison, 1. November bis 28. Februar
Erwachsene: 2,00 €
Kinder bis einschließlich 5 Jahre: frei
ermäßigt*: 1,00 €
Schulklassen**: 15,00 €
*ermäßigten Eintritt erhalten Schüler*innen (schulpflichtige Kinder mit Schülerausweis 1), Schwerbehinderte mit Ausweis (max. 1 Begleitperson einer schwerbehinderten Person mit B-Vermerk im Ausweis erhält kostenfreien Eintritt) und Inhaber*innen eines gültigen "Berechtigungsnachweis Ticket S" (Achtung: Es muss mindestens der Leistungsbescheid vorgelegt werden!)
**max. 30 Personen, einschließlich zweier Begleitpersonen (Schulbescheinigung bitte mitbringen)
Jahreskarte
Die Jahreskarte gilt ab Kaufdatum 365 Tage und berechtigt zum täglichen Besuch des Britzer Gartens, der Gärten der Welt und dem Natur Park Südgelände sowie den Parkanlagen unserer Kooperationspartner in ganz Deutschland.
Kosten
- Erwachsene: 30,00 €
- ermäßigt*: 15,00 €
- Familienjahreskarte (2 Elternteile und bis zu 3 schulpflichtige Kinder): 70,00 €
*ermäßigten Eintritt erhalten Schüler*innen (schulpflichtige Kinder mit Schülerausweis 1), Schwerbehinderte mit Ausweis (max. 1 Begleitperson einer schwerbehinderten Person mit B-Vermerk im Ausweis erhält kostenfreien Eintritt) und Inhaber*innen eines gültigen "Berechtigungsnachweis Ticket S" (Achtung: Es muss mindestens der Leistungsbescheid vorgelegt werden!)